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ReinplanUnterhaltsreinigung in Heidelberg

Treppenhausreinigung in Heidelberg

Die Treppenhausreinigung in Wohnanlagen läuft meist wöchentlich oder 14-tägig nach einem festen Plan. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein verbindliches, schriftliches Angebot. Eigenes Personal reinigt Stufen, Geländer, Fensterbänke und Eingangsbereich, die Abrechnung erfolgt bei Daueraufträgen monatlich und nachvollziehbar.

Reinigungskraft wischt von hinten gesehen die Stufen eines Mehrfamilienhaus-Treppenhauses

Was zur laufenden Treppenhausreinigung gehört

Im Regelturnus wird der Boden nass gewischt, Stufen und Podeste inklusive. Geländer und Handläufe werden feucht abgewischt, ebenso Briefkastenanlagen, Türklinken und Lichtschalter. Spinnweben in Ecken und an Lampen werden entfernt, Fensterbänke und Heizkörper im Treppenraum abgewischt.

Was genau in welchem Turnus erledigt wird, legen wir im Leistungsverzeichnis fest. Bodenpflege und Mattenreinigung laufen zum Beispiel oft im Wochenrhythmus, das Entstauben der oberen Bereiche reicht häufig monatlich. So zahlen Sie nur für das, was Ihr Haus wirklich braucht.

Wöchentlich oder 14-tägig: so wählen Sie den Turnus

Wöchentlich bietet sich an bei Häusern mit vielen Parteien, hoher Frequenz oder viel Laufpublikum, etwa wenn Praxen oder Büros im Gebäude sind. Außerdem empfiehlt sich der Wochenrhythmus bei hellem Boden, Natursteinstufen und im Herbst und Winter, wenn Nässe und Streusplitt ins Haus getragen werden.

Ein 14-tägiger Turnus genügt häufig bei kleineren Häusern mit wenigen Parteien und robustem Belag. Dazwischen können Bewohner oder Hausmeister kleinere Verschmutzungen selbst beseitigen. Eine ausführliche Entscheidungshilfe finden Sie im Ratgeber Treppenhausreinigung: welcher Turnus passt zu Ihrer Wohnanlage?

Altbau, Neubau, Wohnanlage: worauf es ankommt

In Heidelberger Altbauten mit Holzstufen, Terrazzo oder Sandsteinbelag ist die Wahl des Reinigungsverfahrens wichtig. Zu viel Wasser schadet Holz, falsche Mittel greifen Naturstein an. Wir stimmen Verfahren und Mittel deshalb bei der Besichtigung auf den Belag ab.

In größeren Wohnanlagen kommen mehrere Eingänge, Zwischenpodeste, Aufzugsvorräume und Kellerzugänge dazu. Das Leistungsverzeichnis gliedert dann nach Eingang und Etage, damit die Reinigung nachvollziehbar bleibt und die Kosten sich sauber auf die Hauseingänge verteilen lassen.

Kontrolle und Abrechnung

Die Ausführung wird per Stichprobe kontrolliert. Fällt etwas auf, sprechen Sie uns an, die Reaktionszeit beträgt in Heidelberg, Sandhausen und Leimen 24 Stunden. Bei Daueraufträgen rechnen wir monatlich ab. Eine feste Monatsrechnung erleichtert der Hausverwaltung die Umlage in der Nebenkostenabrechnung, mehr dazu unter Kosten.

Typische Fehler bei der Beauftragung

Der häufigste Fehler ist ein Auftrag, der nur „Treppenhaus reinigen“ heißt. Daraus entstehen später Diskussionen: Gehören Fensterbänke dazu? Wer wischt die Briefkästen? Wie ist es mit dem Kellerabgang? Je genauer die Positionen benannt sind, desto weniger Streit gibt es.

Ebenso sollten Sie Sonderbereiche nicht vergessen, etwa Dachbodentreppe, Zugang zur Tiefgarage oder Nebeneingänge. Und wenn mehrere Eingänge im Haus verschieden stark genutzt werden, lohnt sich ein abgestufter Turnus je Eingang statt einer Pauschale für alles.

Feiertage, Vertretung und Zugang

Fällt der Reinigungstag auf einen Feiertag, sollte der Plan festlegen, ob nachgeholt wird oder der Termin entfällt. Das gilt auch für die Urlaubszeit: Bei Daueraufträgen mit eigenem Personal ist die Vertretung Sache des Dienstleisters, nicht der Hausverwaltung.

Praktisch ist außerdem eine klare Zugangsregelung. Entweder ist die Haustür tagsüber offen, oder der Dienstleister erhält einen Schlüssel gegen Quittung. Den Reinigungsplan können Sie als Aushang im Treppenhaus anbringen, damit Bewohner wissen, wann gewischt wird und Fahrräder oder Schuhe nicht im Weg stehen.

Wann sich ein Wechsel des Dienstleisters lohnt

Wenn Beschwerden sich häufen, Termine ausfallen oder die Abrechnung unklar ist, lohnt der Blick auf das bestehende Verhältnis. Bevor Sie wechseln, sollten Sie den Ist-Zustand dokumentieren: Was steht im Vertrag, welche Mängel sind aufgetreten, wann wurden sie gemeldet? Mit einem neuen Leistungsverzeichnis lässt sich der Wechsel sauber vorbereiten, und die Hausverwaltung hat eine Vergleichsbasis für Angebote.

Wir übernehmen Treppenhäuser auch von anderen Dienstleistern. Bei der Besichtigung prüfen wir Zustand, Belag und bisherigen Umfang und legen den Turnus neu fest.

Das gehört ins Leistungsverzeichnis Treppenhaus

  • Stufen, Podeste und Flure nass wischen
  • Handläufe, Geländer und Türklinken feucht abwischen
  • Briefkästen, Klingelanlage und Lichtschalter reinigen
  • Fensterbänke, Heizkörper und Lampen im Treppenraum entstauben
  • Eingangsmatten und Fußabstreifer reinigen
  • Spinnweben in Ecken und an Decken entfernen
  • Turnus je Bereich festlegen (wöchentlich, 14-tägig, monatlich)
  • Mängel und Sonderwünsche schriftlich melden

Fragen zu Treppenhausreinigung

Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?

Üblich sind wöchentlich oder alle 14 Tage. Bei vielen Parteien, hellem Belag oder Gewerbe im Haus empfiehlt sich der Wochenrhythmus. Den passenden Turnus legen wir bei der kostenlosen Besichtigung fest.

Wer darf das Treppenhaus reinigen lassen, Mieter oder Vermieter?

Den Auftrag erteilt in der Regel der Vermieter bzw. die Hausverwaltung oder bei Eigentümergemeinschaften die WEG. Die Kosten lassen sich häufig über die Betriebskosten umlegen, sofern das im Mietvertrag vereinbart ist.

Ist ein Vertrag mit Mindestlaufzeit nötig?

Laufzeit und Kündigungsfrist besprechen wir mit dem Angebot und halten sie schriftlich fest. Sie erhalten eine verbindliche schriftliche Festpreisbestätigung ohne versteckte Kosten.

Weitere Leistungen

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Schildern Sie kurz, worum es geht, gern mit Fotos. Sie bekommen einen Termin zur Besichtigung und danach ein schriftliches Angebot.

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