Leistungsverzeichnis und Reinigungsplan erstellen
Ein Leistungsverzeichnis legt fest, welche Fläche in welchem Turnus gereinigt wird und wie die Ausführung geprüft wird. Wir erstellen es bei der kostenlosen Besichtigung gemeinsam mit Ihnen, ergänzen den Reinigungsplan mit Terminen und halten beides schriftlich fest. Es dient zugleich als Grundlage für Angebot, Abrechnung und Kontrolle.
Was im Leistungsverzeichnis steht
Ein brauchbares Leistungsverzeichnis ist konkret. Es nennt jede Fläche (zum Beispiel Treppenhaus Eingang A, Aufzug, Waschküche), die Tätigkeit (nass wischen, Handläufe abwischen, Matten absaugen), die Häufigkeit (wöchentlich, 14-tägig, monatlich) und gegebenenfalls Besonderheiten wie Bodenbelag, empfindliche Oberflächen oder Zugangszeiten.
Zusätzlich gehören Angaben zu Material und Technik hinein: Wer stellt Reinigungsmittel, wer die Geräte? Bei uns kommen eigenes Personal und eigene Technik zum Einsatz, was im Verzeichnis ausdrücklich vermerkt wird. Ebenso steht dort, was nicht zur Unterhaltsreinigung gehört, etwa Grundreinigung oder Fensterreinigung, die separat beauftragt werden.
Vom Verzeichnis zum Reinigungsplan
Das Leistungsverzeichnis beschreibt das Was und Wie, der Reinigungsplan das Wann. Er zeigt in einer Übersicht, an welchem Wochentag die Reinigung stattfindet, welche Bereiche in welcher Woche zusätzlich drankommen (zum Beispiel Entstaubung monatlich) und welche Termine saisonal anders laufen.
Hausverwaltungen können den Plan an Bewohner weitergeben, etwa als Aushang im Treppenhaus. So wissen alle, wann gereinigt wird, und Rückfragen nehmen ab. Ändert sich im Haus etwas, passen wir den Plan an und dokumentieren die Änderung.
Turnus festlegen und Qualität kontrollieren
Den Turnus legen wir nach tatsächlicher Nutzung fest, nicht nach Schema F. Wie viele Parteien wohnen im Haus? Welche Böden liegen? Gibt es Haustiere, Kinderwagen, Fahrräder? Aus den Antworten ergibt sich, ob wöchentlich oder 14-tägig sinnvoll ist (siehe Treppenhausreinigung).
Zur Kontrolle gehört eine Stichprobenprüfung der Ausführung. Mängel werden dokumentiert und abgestellt. Bei Daueraufträgen erhalten Sie monatlich eine nachvollziehbare Abrechnung, die zum Verzeichnis passt: Sie sehen, welche Positionen berechnet werden.
Warum sich das schriftliche Verzeichnis lohnt
Ohne Verzeichnis streiten Auftraggeber und Dienstleister später darüber, was vereinbart war. Mit Verzeichnis ist die Sache klar. Für WEG-Beiräte ist das Dokument zudem ein guter Beleg gegenüber der Eigentümerversammlung, für Vermieter ein Nachweis, wenn Mieter Fragen zur Betriebskostenabrechnung haben.
Beispiel: So kann ein Auszug aussehen
- Eingang A, Treppenhaus: Stufen und Podeste nass wischen, wöchentlich
- Eingang A, Handläufe und Briefkästen: feucht abwischen, 14-tägig
- Aufzug: Kabine reinigen, Spiegel und Edelstahl polieren, wöchentlich
- Waschküche: Boden und Fliesen reinigen, 14-tägig
- Kellerflur: Boden fegen und feucht wischen, monatlich
- Mülltonnenplatz: kehren und Unrat entfernen, monatlich
Die Beträge ergeben sich aus der Zahl der Eingänge, Etagen und Flächen. Deshalb gehört die Besichtigung zum Angebot.
Wer das Verzeichnis braucht
Hausverwaltungen nutzen es, um mehrere Objekte einheitlich zu beauftragen und zu vergleichen. WEG-Beiräte haben damit eine Unterlage für die Eigentümerversammlung. Vermieter können Mietern zeigen, was für die Betriebskosten geleistet wird. Gewerbetreibende wissen, was in welchen Zeiten passiert und was nicht.
Das Verzeichnis lebt mit dem Haus
Ein Verzeichnis ist kein Dokument, das einmal abgeheftet wird. Sobald sich Nutzung, Belag oder Eigentümerstruktur ändern, sollte es überprüft werden. Wir schlagen vor, es einmal im Jahr gemeinsam durchzugehen, am besten vor der Betriebskostenabrechnung. Dann sehen Sie, ob der Umfang noch zum Haus passt und wo Positionen entfallen oder dazukommen können.
Verzeichnis und Angebot gehören zusammen
Das Angebot basiert auf dem Verzeichnis, nicht umgekehrt. Jede Position hat Fläche, Turnus und Einzelpreis oder ist in den Monatspreis eingerechnet. So können Sie später prüfen, was berechnet wird, und Positionen anpassen. Bei Daueraufträgen rechnen wir monatlich nachvollziehbar ab, die Rechnung folgt der Gliederung des Verzeichnisses.
Bestandteile eines guten Leistungsverzeichnisses
- Fläche oder Bereich eindeutig benannt
- Tätigkeit konkret beschrieben
- Häufigkeit oder Turnus je Position
- Material, Technik und Bodenbeläge vermerkt
- Ausschlüsse (zum Beispiel Grundreinigung) benannt
- Kontrolle per Stichprobe vereinbart
- Abrechnungsweise festgelegt (monatlich)