Reinigung von Gemeinschaftsflächen in Heidelberg
Gemeinschaftsflächen wie Keller, Waschküche, Fahrradraum, Aufzug und Eingangsbereich reinigen wir im festen Turnus nach schriftlichem Plan. Jeder Bereich bekommt seinen eigenen Rhythmus, den Sie nach der kostenlosen Besichtigung im Angebot nachlesen können. So bleibt nichts liegen, und die Kosten sind je Bereich nachvollziehbar.

Welche Bereiche zur Unterhaltsreinigung zählen
Neben dem Treppenhaus gibt es in jedem Mehrfamilienhaus Räume, die allen Bewohnern gehören und die dennoch oft vergessen werden. Dazu zählen Eingangsbereich und Windfang, Kellerflure und Kellerabteile (die Gänge, nicht der Inhalt), Waschküche und Trockenraum, Fahrrad- und Kinderwagenraum, Müllraum, Aufzugskabine und Aufzugsvorraum sowie Gänge zur Tiefgarage.
Jede dieser Flächen hat andere Anforderungen. Im Keller geht es um Staub und Spinnweben, in der Waschküche um Kalk und Feuchtigkeit, im Fahrradraum um Schmutz von Reifen und Schuhen, im Aufzug um Fingerabdrücke an Edelstahl und Spiegel.
Je Bereich ein eigener Turnus
Nicht jeder Raum braucht dieselbe Frequenz. Der Eingangsbereich und der Aufzug werden meist am häufigsten genutzt und sind zugleich das Aushängeschild des Hauses, dort ist ein dichter Turnus sinnvoll. Keller, Fahrradraum und Müllraum kommen oft im 14-tägigen oder monatlichen Rhythmus an die Reihe. Die Waschküche reinigen viele Häuser nach jedem Waschtag oder wöchentlich, sofern sie nicht von den Bewohnern selbst übernommen wird.
Wir halten das im Leistungsverzeichnis je Bereich fest. Sie sehen auf einen Blick, welche Fläche wann drankommt, und können einzelne Positionen später anpassen.
Hygiene und Sicherheit im Blick
Bei Gemeinschaftsflächen geht es nicht nur um Optik. Verschmutzte Kellerflure, rutschige Eingangsböden oder zugestellte Fluchtwege fallen bei Begehungen auf. Wir melden Auffälligkeiten, die wir bei der Reinigung bemerken, an die Hausverwaltung, etwa defekte Beleuchtung oder Feuchtigkeitsspuren. Selbst beheben können wir diese Dinge im Rahmen der Reinigung nicht, aber ein früher Hinweis spart oft Folgekosten.
Die Reinigung von Gemeinschaftsräumen gehört zu den Kosten, die nach der Betriebskostenverordnung grundsätzlich umlagefähig sind (siehe Ratgeber zu den Reinigungskosten).
Aufzug: kleine Fläche, hohe Wirkung
Die Aufzugskabine ist meist die am häufigsten benutzte Fläche des Hauses. Edelstahlwände, Spiegel, Bedienfeld und Boden zeigen Fingerabdrücke und Schmutz sofort. In Häusern mit vielen Parteien wird die Kabine deshalb häufiger gereinigt als der Keller, oft sogar mehrmals pro Woche.
Gereinigt werden Oberflächen, Türschienen und Boden. Wartung, Reparatur und Prüfung der Anlage sind Sache des Aufzugsunternehmens und nicht Teil der Unterhaltsreinigung. Auffälligkeiten wie klemmende Türen melden wir der Hausverwaltung.
Waschküche und Trockenraum
In Waschküchen sammeln sich Kalk, Flusen und Waschmittelreste, an Bodenabläufen und Fliesenfugen kann Schimmel entstehen. Ob die Reinigung der Waschküche über den Dienstleister läuft oder ob die Nutzer nach jedem Waschgang selbst wischen, regelt die Hausordnung. Beides lässt sich kombinieren: Die Bewohner halten die Grundordnung, der Dienstleister übernimmt die regelmäßige Grundpflege nach Turnus.
Wichtig ist, dass Verantwortung und Turnus schriftlich feststehen. Das vermeidet Konflikte zwischen Nachbarn und gibt der Hausverwaltung eine klare Antwort, wenn jemand nachfragt.
Brandschutz und Fluchtwege im Blick
Bei der Reinigung von Kellerfluren, Treppenhäusern und Fahrradräumen fällt auf, wenn Fluchtwege zugestellt sind oder Brandschutztüren blockiert werden. Wir räumen nichts weg, weisen die Hausverwaltung aber auf Auffälligkeiten hin. Ein kurzer Hinweis genügt oft, damit die Bewohner informiert werden können.
Für die Reinigung selbst gilt: Wir arbeiten so, dass Wege nach dem Wischen rutschfrei begehbar bleiben und Warnhinweise an nassen Bereichen aufgestellt werden. Das ist besonders in Kellerfluren und Eingangsbereichen wichtig, wo Bewohner und Besucher unterwegs sind.
Gemeinschaftsflächen im Reinigungsplan
- Eingangsbereich und Windfang inklusive Matten
- Kellerflure und Zugänge zu den Abteilen
- Waschküche und Trockenraum (Boden, Fliesen, Waschbecken)
- Fahrrad- und Kinderwagenraum
- Aufzugskabine (Boden, Wände, Spiegel, Bedienfeld)
- Müllraum und Behälterstellplatz im Haus
- Turnus je Bereich schriftlich festlegen